gewerbliche Niederlassung

gewerbliche Niederlassung
Niederlassung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Niederlassung — Zweigbetrieb; Außenstelle; Vertretung; Filiale; Zweigniederlassung; Geschäftsstelle; Kontor; Zweigstelle; Dependence; Standort; Tochterunternehmen; …   Universal-Lexikon

  • Urheberrecht [1] — Urheberrecht. Der deutsche Urheberschutz gründet sich auf die folgenden drei Gesetze: 1. Gesetz vom 11. Januar 1876, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen; 2. Gesetz vom 19. Juni 1901, betreffend das Urheberrecht an Werken der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Musterschutz — Musterschutz, die ausschließliche Berechtigung des Urhebers eines neuen Warenmusters, dasselbe während einer bestimmten Schutzfrist ganz oder teilweise nachzubilden. Der Ursprung des Musterschutzes ist in Frankreich zu suchen, wo schon 1744 die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Insolvenzgericht — gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens (§ 2 InsO). I. Zuständigkeit:Zuständig ist das ⇡ Amtsgericht, bei dem der ⇡ Gemeinschuldner seine gewerbliche ⇡ Niederlassung hat; bei mehreren Niederlassungen entscheidet der Sitz der… …   Lexikon der Economics

  • Erfüllungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom Erfolgsort, der den …   Deutsch Wikipedia

  • Straßenhandel — Form des ⇡ ambulanten Handels; Angebot einer begrenzten, spezialisierten Warenauswahl an Straßen, auf bestimmten Plätzen oder in Fußgängerzonen. Zum St. zählen auch Eiswagen und Schnellimbissbuden, obwohl Abgrenzung vom ⇡ Kiosk nur schwer möglich …   Lexikon der Economics

  • Leistungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in § 447, § 644 BGB, § 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Zufälliger Untergang — Unter der Gefahr des zufälligen Untergangs (im Volksmund auch als höhere Gewalt bekannt) ist im deutschen bürgerlichen Recht die von keinem Vertragsteil zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung zu verstehen. Diese Gefahr trägt grundsätzlich nach …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizer Urheberrecht — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht Kurztitel: Urheberrechtsgesetz Abkürzung: URG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizerisches Urheberrecht — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht Kurztitel: Urheberrechtsgesetz Abkürzung: URG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

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